Spanien - Konsequenzen bei Abgabe fehlerhafter Mehrwertsteuererklärungen
Das Einreichen einer fehlerhaften Umsatzsteuererklärung kann Strafen oder Nachzahlungen zur Folge haben. Die Konsequenzen hängen davon ab, ob es sich um einen Fehler oder bewusste Falschmeldungen handelt.
1️⃣ Fehlerhafte Umsatzsteuererklärung durch Irrtum ❌
📌 Überzahlte Umsatzsteuer
- Falls eine Überzahlung erfolgt ist, muss eine Korrektur bei der Steuerbehörde beantragt werden.
- Überzahlungen können nicht mit zukünftigen Steuerperioden verrechnet werden.
📢 Wichtige Änderung (ab Q3 2024)
- Eine korrigierte Steuererklärung kann eingereicht werden, um die Rückerstattung des überzahlten Betrags zu beantragen.
- Dies ersetzt das bisherige aufwendige Antragsverfahren.
⚠️ Strafen für verspätete Korrekturen
- Falls die Korrektur zu spät eingereicht wird, wird eine Strafe verhängt.
- Falls der neue fällige Steuerbetrag höher ist als ursprünglich gezahlt, muss die Differenz beglichen werden.
- Eine Strafe von 1% pro Monat wird auf den nicht gezahlten Betrag erhoben.
2️⃣ Bewusste Falschmeldungen oder Steuerbetrug 🚨
📌 Hohe Strafen bei absichtlichen Falschangaben, z. B.:
- Nichtkorrektur falscher Beträge innerhalb der Frist.
- Keine Einreichung einer Korrektur.
📢 Strafen:
- 50% bis 150% der fälligen Umsatzsteuer, je nach Fall.
- Höhere Strafen bei:
🔹 Finanziellem Schaden für den Staat.
🔹 Wiederholtem Verstoß.
💰 Ermäßigung für freiwillige Korrektur:
- Falls die Strafe innerhalb der freiwilligen Frist gezahlt wird, gibt es eine 40%ige Reduzierung.
- Die Frist ist im offiziellen Schreiben angegeben.
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