Spanien - Konsequenzen bei Abgabe fehlerhafter Mehrwertsteuererklärungen
1. Falsche Abgabe der Umsatzsteuererklärung aufgrund eines Datenfehlers.
- Ist der neu zu zahlende MwSt-Betrag niedriger als der zuerst gezahlte Betrag, wird der zu viel gezahlte Betrag in der nächstfolgenden MwSt-Erklärung erstattet.
- Ist der neu zu zahlende MwSt.-Betrag höher als der zuerst gezahlte, muss die Differenz nachgezahlt werden, und für jeden Verzugsmonat werden Strafen in Höhe von 1 % des zu wenig gezahlten Betrags fällig.
2. Falsche Abgabe der Umsatzsteuererklärung mit dem Ziel, Umsätze oder Ähnliches zu verbergen.
- Wenn eine Steuererklärung mit falschen Beträgen eingereicht wurde und eine Berichtigung nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen oder gar nicht erfolgt ist, kann die Strafe zwischen 50 % und 150 % der gesamten geschuldeten Mehrwertsteuer betragen.
- Die Höhe der Strafe hängt von der jeweiligen Situation ab: zum Beispiel, wenn ein wirtschaftlicher Schaden verursacht wurde oder wenn die Steuervergehen wiederholt begangen wurden.
- Wird die Strafe innerhalb der freiwilligen Frist gezahlt, kann eine Ermäßigung von 40 % gewährt werden. Der freiwillige Zeitraum wird in dem Schreiben genannt.
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