Polen - Konsequenzen bei Abgabe fehlerhafter Mehrwertsteuererklärungen
Eine falsche Umsatzsteuererklärung kann ernsthafte Strafen nach sich ziehen. Die Konsequenzen hängen davon ab, ob es sich um einen Fehler oder absichtliche Falschmeldungen handelt.
1️⃣ Fehlerhafte Umsatzsteuererklärung durch Irrtum ❌
📌 Frist zur Korrektur
- Die Steuerbehörden gewähren 7 Tage, um eine korrigierte Erklärung einzureichen.
📢 Strafstruktur:
- Wird die Korrektur nicht innerhalb von 7 Tagen eingereicht, wird eine erste Strafe von 2.800 PLN verhängt.
- Falls die Korrektur weiterhin nicht eingereicht wird, folgt eine zweite Strafe zwischen 1.000 PLN und 5.600 PLN.
- Wird auch nach der zweiten Strafe keine Korrektur eingereicht, wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer abgemeldet, und eine maximale Strafe von 56.000 PLN wird verhängt.
2️⃣ Bewusste Falschmeldungen oder Steuerbetrug 🚨
📌 Hohe Strafen bei absichtlichen Falschangaben, z. B.:
- Eine falsche Umsatzsteuererklärung wird von den Steuerbehörden als schwerwiegender Verstoß betrachtet.
- Dies kann zu strafrechtlichen Konsequenzen und hohen Geldstrafen führen.
📢 Strafen im Strafrecht:
- Eine Mindeststrafe von 56.000 PLN kann verhängt werden.
- In besonders schweren Fällen kann die Strafe bis zu 27.000.000 PLN betragen.
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