Polen - Konsequenzen bei Abgabe fehlerhafter Mehrwertsteuererklärungen
1. Falsche Abgabe der Umsatzsteuererklärung aufgrund eines Datenfehlers.
- Die Steuerbehörden geben dem Kunden eine Frist von 7 Tagen, um die korrigierte Erklärung einzureichen, wenn diese nicht korrekt eingereicht wurde.
- Wenn die Korrektur immer noch nicht eingereicht wurde, wird eine erste Strafe von 2800 PLN verhängt.
- Wird die Korrektur auch nach der ersten Strafe nicht eingereicht, wird eine zweite Strafe verhängt. Die Beträge reichen von 1000 PLN bis 5600 PLN.
- Wird die Berichtigung nach der zweiten Strafe immer noch nicht eingereicht, wird die Mehrwertsteuernummer abgemeldet und die höchstmögliche Strafe verhängt - 56000 PLN.
2. Falsche Abgabe der Umsatzsteuererklärung mit dem Ziel, Umsätze oder Ähnliches zu verbergen.
- Eine falsche Mehrwertsteuererklärung wird von den Steuerbehörden als schwerwiegender Fall betrachtet und kann zu einem Strafmandat führen.
- Bei einem Strafmandat kann ein Mindestbetrag von 56.000 PLN bis zu 27.000.000 PLN gezahlt werden.
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