Niederlande - Konsequenzen bei Abgabe fehlerhafter Mehrwertsteuererklärungen
Eine falsche Umsatzsteuererklärung kann Strafen nach sich ziehen. Die Schwere hängt davon ab, ob es sich um einen Fehler oder absichtliche Falschmeldungen handelt.
1️⃣ Fehlerhafte Umsatzsteuererklärung durch Irrtum ❌
📌 Kleine Korrekturen (bis €1.000)
- Falls Sie zu viel oder zu wenig Umsatzsteuer angegeben haben und der Unterschied €1.000 oder weniger beträgt, müssen Sie keine ergänzende Erklärung einreichen.
- Sie können die Korrektur einfach in der nächsten Steuererklärung vornehmen.
- Diese Regel gilt für das aktuelle Jahr sowie die letzten fünf Jahre.
📌 Korrekturen über €1.000
- Der Fehler muss direkt in der Umsatzsteuererklärung korrigiert werden.
- Falls die Korrektur fristgerecht eingereicht wird, kann eine Säumnisstrafe von 5% der fälligen Umsatzsteuer anfallen (max. €5.514).
📢 Keine Strafe, wenn:
✅ Der nachzuzahlende Betrag maximal €20.000 beträgt.
✅ Der zusätzlich zu zahlende Betrag weniger als 10% der zuvor entrichteten oder erstatteten Steuer ausmacht.
2️⃣ Bewusste Falschmeldungen oder Steuerbetrug 🚨
📌 Strenge Strafen bei absichtlicher Falschmeldung:
- Eine Nachlässigkeitsstrafe kann bis zu 100% des geschuldeten Steuerbetrags betragen.
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