Deutschland - Konsequenzen bei Abgabe fehlerhafter Mehrwertsteuererklärungen
1. Falsche Abgabe der Umsatzsteuererklärung aufgrund eines Datenfehlers.
- Die falsche Mehrwertsteuererklärung muss so schnell wie möglich korrigiert werden.
- Es wird Prüfungen geben.
- Es kann zu zusätzlichen Veranlagungen mit Zinsen und Strafen kommen.
- Eine fehlerhafte Abgabe kann in einigen Fällen als vorsätzlich eingestuft werden, was in der Folge zu einer Steuerhinterziehung führt.
2. Falsche Abgabe der Umsatzsteuererklärung mit dem Ziel, Umsätze oder Ähnliches zu verbergen.
- Die Verjährungsfrist wird von 4 auf 10 Jahre verlängert.
- Die hinterzogenen Steuern sind zuzüglich 6 % Zinsen nachzubezahlen.
- Die Zinsen dürfen bei der Einkommensteuer nicht abgezogen werden.
- Die hinterzogene Steuer kann mit einem Gewerbeverbot im Bundesgebiet belegt werden.
- Finanzielle Sanktionen.
- Freiheitsentzug bis zu 10 Jahren.
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