Frankreich - Konsequenzen bei Abgabe fehlerhafter Mehrwertsteuererklärungen
Fehlerhafte Umsatzsteuervoranmeldungen, sei es aufgrund von Fehlern oder betrügerischen Absichten, können zu erheblichen Strafen führen. Nachfolgend finden Sie die Konsequenzen für unbeabsichtigte Fehler, vorsätzliche falsche Erklärungen und verspätete Einreichungen:
1️⃣ Fehler in der Umsatzsteuervoranmeldung (unbeabsichtigte Fehler) ❌
- Eine feste Strafe von 15 € pro Fehler wird verhängt.
- Die minimale Gesamtstrafe beträgt 60 €, und die maximale Strafe kann bis zu 10.000 € betragen.
2️⃣ Vorsätzliche falsche Umsatzsteuervoranmeldungen (Böswilligkeit oder Betrug) 💼
- Wenn die Steuerbehörden Böswilligkeit feststellen, wird eine Strafe von 40% der nicht deklarierten Mehrwertsteuer verhängt.
- Im Falle von Betrug erhöht sich die Strafe auf 80% der nicht deklarierten Mehrwertsteuer.
3️⃣ Verspätete Einreichung und Zahlung ⏰
- Für verspätete Einreichungen wird eine Strafe von 10% verhängt.
- Wenn die Rücksendung nicht innerhalb von 30 Tagen nach einer formellen Aufforderung eingereicht wird, steigt die Strafe auf 40%.
- Im Falle von Betrug kann die Strafe auf 80% steigen.
- Verspätete Zahlungen unterliegen monatlichen Zinsen von 0,2% und einer zusätzlichen 5%-Strafe.
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