Frankreich - Konsequenzen bei Abgabe fehlerhafter Mehrwertsteuererklärungen
1. Falsche Abgabe der Umsatzsteuererklärung aufgrund eines Datenfehlers.
- Bei einem Fehler wird für jede Auslassung oder Ungenauigkeit eine Geldstrafe fällig. Die Mindeststrafe beträgt 60 € und die Höchststrafe 10.000 € pro Meldung.
2.Falsche Abgabe der Umsatzsteuererklärung mit dem Ziel, Umsätze oder Ähnliches zu verbergen.
- Eine falsche Mehrwertsteuererklärung wird von den Steuerbehörden als schwerer Fall von Bösgläubigkeit oder sogar Betrug angesehen. Dies kann zu schweren finanziellen Sanktionen führen.
- Wenn "Bösgläubigkeit" nachgewiesen wurde, kann dies zu Strafen in Höhe von 40 % des Betrags der geschuldeten Mehrwertsteuer für die falsch erklärte Mehrwertsteuer führen.
- Bei nachgewiesenem "Betrug" kann die Strafe bis zu 80 % der nicht angemeldeten Mehrwertsteuer betragen.
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