Österreich - Konsequenzen bei Abgabe fehlerhafter Mehrwertsteuererklärungen
1. Falsche Abgabe der Umsatzsteuererklärung aufgrund eines Datenfehlers.
- Ist der zu zahlende Mehrwertsteuerbetrag in der berichtigten Mehrwertsteuererklärung höher als in der ursprünglich abgegebenen Mehrwertsteuererklärung, kann eine Strafe verhängt werden.
2. Falsche Abgabe der Umsatzsteuererklärung mit dem Ziel, Umsätze oder Ähnliches zu verbergen.
- Finanzielle Sanktionen in Höhe des dreifachen Betrags der hinterzogenen Steuer.
- Veranlagung von zusätzlichen Zinsen.
- Freiheitsentzug bis zu 10 Jahren.
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