Reverse-Charge-Verfahren für Umsatzsteuererklärungen
Was ist das?
Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft oder auch Abzugsverfahren ist ein System innerhalb der Europäischen Union, das eingeführt wurde, um die Besteuerung von innergemeinschaftlichen Umsätzen für Lieferanten und Käufer zu vereinfachen. Beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen von Anbietern in anderen EU-Mitgliedstaaten verlagert das Reverse-Charge-Verfahren die Verantwortung für die Aufzeichnung des Mehrwertsteuerumsatzes vom Verkäufer auf den Käufer.
Dieses Verfahren wurde von der Europäischen Union 1993 eingeführt, als das Mehrwertsteuersystem der Europäischen Union im Hinblick auf die Einführung des Binnenmarktes reformiert wurde. Es wurde eingeführt, um die Mehrwertsteuerabrechnung in den EU-Mitgliedstaaten zu vereinfachen.
Wie funktioniert der Reverse-Charge-Mechanismus?
Das Reverse-Charge-Verfahren kommt zur Anwendung, wenn Du Waren oder Dienstleistungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat verkaufst oder von einem anderen EU-Mitgliedstaat gekauft hast.
Der Verkäufer muss eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausstellen und darauf vermerken, dass die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für diese Transaktion gilt. Es ist auch wichtig, die EU-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Käufers anzugeben. Diese wird für die Verlagerung der Steuerschuld auf den Käufer benötigt.
Wenn der Käufer die Rechnung erhält, muss er die Umsatzsteuer des Käufers (Vorsteuer) und die Umsatzsteuer des Lieferanten (Ausgangssteuer) in seiner Umsatzsteuererklärung für den betreffenden Zeitraum ausweisen.
Reverse Charge kann nur auf B2B-Umsätze angewandt werden, da beide Parteien eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben müssen. Reverse Charge kann nicht auf B2C-Umsätze/Verkäufe angewendet werden.
Beispiel
Ein Unternehmen, das in Deutschland für Mehrwertsteuerzwecke registriert ist, kauft Waren von einem Geschäftspartner in Italien.
Der Geschäftspartner in Italien (Lieferant) stellt eine Rechnung ohne MwSt. aus und fügt einen Vermerk hinzu, dass für diesen Umsatz die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt. Der Bruttobetrag ist gleich dem Nettobetrag, da keine Mehrwertsteuer erhoben wurde.
Das deutsche Unternehmen (Käufer) ist verpflichtet, diesen Umsatz den deutschen Steuerbehörden in seiner nächsten Umsatzsteuererklärung zu melden. Er muss sowohl die Vorsteuer als auch die Ausgangssteuer angeben.
Struktur der Rechnungen
Damit deine Rechnung korrekt erstellt werden kann, musst Du die folgenden Informationen auf der Rechnung angeben:
- Anschrift des Dienstleisters
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Dienstleisters
- Informationen über den Empfänger der Dienstleistung
- Datum der Ausstellung der Rechnung
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers / Steuernummer
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Gutschriftstelle (Datum der Leistung)
- Beschreibung der erbrachten Leistung (Nettobetrag, kein Steuersatz oder 0%-Angabe)
- Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren, zum Beispiel: "*Rechnung ohne Umsatzsteuer, da Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge)", oder Sie suchen den entsprechenden Paragraphen des Reverse Charge Verfahrens in dem Land, aus dem Sie verkaufen.
Bitte siehe im Anhang ein Beispiel für eine Rechnung, bei der die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt.
Bitte lese auch unseren Blog für weitere Informationen zu diesem Thema.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.