Verspätete Abgabe und/oder Bezahlung der Umsatzsteuervoranmeldung - Niederlande
Es gibt zwei verschiedene Sanktionen für die beiden Szenarien: verspätete Zahlung der Mehrwertsteuererklärung und Zahlung eines falschen Betrags.
Späte Zahlung:
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Es gibt eine Schonfrist von 7 Kalendertagen nach Ablauf der Frist. Bei verspäteter Abgabe einer Umsatzsteuererklärung innerhalb der Schonfrist gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:
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Du hast die vorherige Steuererklärung rechtzeitig abgegeben und den richtigen Betrag gezahlt. In diesem Fall kommt es zu keiner Strafe. Du wirst einen Bescheid über das Fehlen der Steuererklärung erhalten.
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Du hast die vorherige Steuererklärung zu spät abgegeben oder den falschen Betrag überwiesen. In diesem Fall wirst Du eine Strafe in Höhe von 3 % der gesamten geschuldeten Mehrwertsteuer erhalten. Der Mindestbetrag liegt bei 50 EU und der Höchstbetrag bei 5.514 EU.
2. Bei verspäteter Abgabe der Umsatzsteuererklärung und nach Ablauf der Schonfrist ist mit folgenden Strafen zu rechnen:
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In diesem Fall wird eine Strafe in Höhe von 3 % der gesamten Mehrwertsteuerschuld fällig. Der Mindestbetrag liegt bei 50 EU und der Höchstbetrag bei 5.514 EU.
Zahlung eines falschen Betrages:
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Die Strafe wird auf der Grundlage des gesamten unbezahlten Betrags berechnet.
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