Verspätete Abgabe und/oder Bezahlung der Umsatzsteuervoranmeldung - Niederlande
Die verspätete Zahlung oder unvollständige Zahlung Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung kann zu Strafen führen. Hier ist, was Sie wissen sollten:
Zahlungsverzug:
Eine Zahlung gilt als verspätet, wenn sie nach dem endgültigen Fälligkeitsdatum bei den Steuerbehörden eingeht. Es gibt jedoch eine Frist von 7 Kalendertagen nach dem Fälligkeitsdatum. Die Konsequenzen hängen davon ab, wann die Zahlung erfolgt:
- Zahlung innerhalb der Frist:
- Wenn Ihre vorherige Steuererklärung rechtzeitig und vollständig bezahlt wurde, erhalten Sie eine Mahnung, aber keine Strafe.
- Wenn Ihre vorherige Steuererklärung verspätet oder nicht vollständig bezahlt wurde, wird eine Strafgebühr für Zahlungsverzug von 3% des verspäteten Betrags erhoben.
- Mindeststrafe: €50
- Höchststrafe: €6,709
- Zahlung nach Ablauf der Frist:
- Eine Strafgebühr für Zahlungsverzug von 3% des überfälligen Betrags wird erhoben.
- Mindeststrafe: €50
- Höchststrafe: €6,709
- Eine Strafgebühr für Zahlungsverzug von 3% des überfälligen Betrags wird erhoben.
- Teilweise Zahlung innerhalb und nach der Frist:
- Die 3% Strafe wird auf den gesamten verspätet gezahlten Betrag angewendet, einschließlich des Teils, der innerhalb und nach der Frist bezahlt wurde.
- Mindeststrafe: €50
- Höchststrafe: €6,709
- Die 3% Strafe wird auf den gesamten verspätet gezahlten Betrag angewendet, einschließlich des Teils, der innerhalb und nach der Frist bezahlt wurde.
Nichtzahlung oder Unterzahlung:
- Wenn Ihre Steuererklärung nicht vollständig bezahlt wird, erhalten Sie eine Nachzahlung zusammen mit einer Strafgebühr von 3% des noch offenen Betrags.
- Strafbetrag: €50 bis €6,709
- Wenn ein Teil der Zahlung zu spät erfolgte, wird die Strafe basierend auf dem Gesamtbetrag (unbezahlt und verspätet bezahlt) berechnet.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.