Verspätete Abgabe und/oder Bezahlung der Umsatzsteuervoranmeldung - Polen
In Polen kann das verspätete Einreichen von Umsatzsteuervoranmeldungen zu steigenden Strafen führen. Hier ist, was Sie wissen sollten:
Schritte bei verspäteter Einreichung:
- Die Steuerbehörden gewähren 7 Tage, um die Voranmeldung einzureichen, wenn sie nicht rechtzeitig eingereicht wurde.
- Wenn die Voranmeldung nicht innerhalb dieser 7 Tage eingereicht wird, wird eine erste Strafe von 2.800 PLN verhängt.
- Wird die Voranmeldung nach der ersten Strafe immer noch nicht eingereicht, wird eine zweite Strafe angewendet. Der Betrag der Strafe reicht von 1.000 PLN bis 5.600 PLN.
- Wenn die Voranmeldung auch nach der zweiten Strafe nicht eingereicht wird, wird die USt-IdNr. abgemeldet und die höchste Strafe von 56.000 PLN wird verhängt.
⚠️ Wichtig: Es ist entscheidend, die Umsatzsteuervoranmeldung rechtzeitig einzureichen, um diese eskalierenden Strafen und die mögliche Abmeldung der USt-IdNr. zu vermeiden.
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