Verspätete Abgabe und/oder Bezahlung der Umsatzsteuervoranmeldung - Polen
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Die Steuerbehörden setzen dem Kunden eine Frist von 7 Tagen, um die Steuererklärung abzugeben, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist eingereicht wurde.
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Wird die Erklärung dann immer noch nicht eingereicht, wird eine erste Strafe von 2800 PLN verhängt.
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Wird die Steuererklärung auch nach der ersten Strafe nicht eingereicht, wird eine zweite Strafe verhängt. Die Beträge reichen von 1000 PLN bis 5600 PLN.
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Wird die Erklärung auch nach der zweiten Strafe nicht eingereicht, wird die Mehrwertsteuernummer abgemeldet und die höchstmögliche Strafe verhängt - 56000 PLN.
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