Verspätete Abgabe und/oder Bezahlung der Umsatzsteuervoranmeldung - Vereinigtes Königreich
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Erfolgt die Zahlung der Mehrwertsteuer innerhalb der ersten 15 Tage nach dem Fälligkeitsdatum, wird keine Strafe erhoben.
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Erfolgt die Zahlung zwischen 16 und 30 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum, beträgt die Strafe 2 % der gesamten geschuldeten Mehrwertsteuer.
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Erfolgt die Zahlung 30 Tage nach dem Fälligkeitsdatum, beträgt die Strafe 2 % der nach 15 Tagen fälligen Mehrwertsteuer plus 2 % der nach 30 Tagen fälligen Mehrwertsteuer.
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