Verspätete Abgabe und/oder Bezahlung der Umsatzsteuervoranmeldung - Spanien
Wenn eine Umsatzsteuererklärung nicht rechtzeitig eingereicht wird, verschicken die spanischen Steuerbehörden Briefe per Post. Je nachdem, ob das Schreiben verschickt wurde oder nicht, sind die Sanktionen unterschiedlich.
Verspätete Einreichung, Steuerschreiben nicht erhalten:
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1 % des Gesamtbetrags der geschuldeten MwSt. zuzüglich weiterer 1 % für jeden vollen Monat der Verspätung, mit der die Selbstveranlagung oder Erklärung bis zum Ende der für die Einreichung und Zahlung festgelegten Frist eingereicht wird.
Verspätete Einreichung, Steuerschreiben erhalten:
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Die Strafe kann zwischen 50 % und 150 % der gesamten Mehrwertsteuerschuld betragen. Die Höhe der Strafe hängt von der jeweiligen Situation ab: zum Beispiel, wenn ein wirtschaftlicher Schaden verursacht wurde oder wenn die Steuervergehen wiederholt begangen wurden.
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Wenn die Strafe innerhalb der freiwilligen Frist gezahlt wird, kann eine Ermäßigung von 40 % gewährt werden. Der freiwillige Zeitraum wird in dem Schreiben angegeben.
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