Verspätete Abgabe und/oder Bezahlung der Umsatzsteuervoranmeldung - Spanien
In Spanien kann das Versäumnis, die Umsatzsteuervoranmeldungen rechtzeitig einzureichen, zu Strafen führen. Diese Strafen hängen davon ab, ob die Voranmeldung freiwillig oder nach einer Benachrichtigung der spanischen Steuerbehörden eingereicht wird.
Strafen bei freiwilliger Einreichung:
- 1% der geschuldeten Umsatzsteuer für eine 1-monatige Verzögerung.
- 2% der geschuldeten Umsatzsteuer für eine 2-monatige Verzögerung.
- 3% der geschuldeten Umsatzsteuer für eine 3-monatige Verzögerung.
- Nach 1 Jahr steigt der Zuschlag auf 15%.
Wenn Sie eine Benachrichtigung von den spanischen Steuerbehörden erhalten:
- Der erste Brief dient als Warnung für eine mögliche Strafe—es ist zu diesem Zeitpunkt keine sofortige Zahlung erforderlich.
- Es handelt sich nur um eine Mitteilung über die Verzögerung, die Sie anerkennen müssen.
Für weitere Informationen oder Hilfe bei spanischen Steuerbenachrichtigungen wenden Sie sich an Ihren Account Manager. 📞
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