Verspätete Abgabe und/oder Bezahlung der Umsatzsteuervoranmeldung - Frankreich
Die Strafe für eine verspätete Abgabe der Mehrwertsteuererklärung beträgt 10 % der gesamten geschuldeten Mehrwertsteuer.
Die Strafe für eine verspätete Abgabe der Mehrwertsteuererklärung beträgt 10 % der gesamten geschuldeten Mehrwertsteuer.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.