Verspätete Abgabe und/oder Bezahlung der Umsatzsteuervoranmeldung - Frankreich
Verspätete Einreichung der Umsatzsteuererklärungen und Zahlungen in Frankreich kann Strafen nach sich ziehen. Hier ist eine Übersicht:
Strafen für verspätete Einreichung:
- Strafe von 10% der fälligen Umsatzsteuer oder
- Eine pauschale Strafe von 150 €, wenn keine Umsatzsteuer zu zahlen ist.
Strafen für verspätete Zahlung:
- Strafe von 5% der fälligen Umsatzsteuer plus 0,2% Zinsen pro Monat für verspätete Zahlung.
- Eine pauschale Strafe von 150 €, wenn keine Umsatzsteuer zu zahlen ist.
- Zusätzliche Strafe von 40% der fälligen Umsatzsteuer, wenn die Steuerbehörden den Fehler entdecken.
Verspätete Anmeldung:
- Keine Strafen in den meisten Fällen, aber Strafen können auferlegt werden, wenn die Umsatzsteuererklärung im Rahmen des Regularisierungsprozesses nachgereicht wird.
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