Verspätete Abgabe und/oder Bezahlung der Umsatzsteuervoranmeldung - Tschechische Republik
In der Tschechischen Republik führen verspätete Umsatzsteuererklärungen und Zahlungen zu Strafen und Zinsen. Hier ist, was Sie wissen müssen:
Strafen für verspätete Einreichung:
- Eine Strafe von 0,05% des fälligen Umsatzsteuerbetrags pro Tag.
- Diese Strafe wird nur erhoben, wenn die Gesamtstrafe 1000 CZK oder mehr beträgt.
- Wenn die Strafe weniger als 1000 CZK beträgt, wird keine Strafe verhängt.
Zinsen für verspätete Zahlung:
- Zinsen werden auf den überfälligen Betrag berechnet.
Der aktuelle Zinssatz beträgt 11,75%, kann jedoch je nach den von der Tschechischen Nationalbank festgelegten Sätzen variieren.
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