Verspätete Abgabe und/oder Bezahlung der Umsatzsteuervoranmeldung - Tschechische Republik
- Die Strafe für eine verspätete Abgabe der Mehrwertsteuererklärung beträgt 0,05 % des zu zahlenden Betrags pro Tag. Die Steuerbehörden verhängen diese Strafen jedoch nur, wenn die Strafe 1000 CZK oder mehr betragen würde. Liegt der Betrag darunter, wird keine Strafe verhängt.
- Außerdem werden für einen Zahlungsverzug Zinsen berechnet. Der Zinssatz beträgt derzeit 11,75 %, kann aber je nach den aktuellen Zinssätzen der Tschechischen Nationalbank abweichen.
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