Rückwirkende Meldungen - Niederlande
Wenn Sie die Umsatzsteuer für das laufende Jahr oder die letzten fünf Jahre falsch angegeben haben (zu hoch oder zu niedrig), können Sie eine Korrektur (ergänzende Erklärung) einreichen.
Wichtige Punkte:
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Korrekturen:
- Eine ergänzende Erklärung kann eingereicht werden, um Fehler in der Umsatzsteuerangabe zu korrigieren.
- Korrekturen können für das laufende Jahr oder jedes der letzten fünf Jahre vorgenommen werden.
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Einreichungsoptionen:
- Ob die Korrektur als ergänzende Erklärung oder als Anpassung in der nächsten Erklärung erfolgt, hängt von der Höhe des betroffenen Betrags ab.
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Strafen und Zinsen:
- Es werden keine Strafen für Korrekturen erhoben, aber Zinsen können auf den angepassten Betrag berechnet werden.
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