Abmeldung - Polen
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Eine Abmeldung kann immer zum Ende des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, bearbeitet werden.
Beispiel: Antrag eingereicht am 15. des Monats - die Exmatrikulation erfolgt am 31. des Monats; Antrag eingereicht am 1. des Monats - die Exmatrikulation erfolgt am 31. des Monats; Antrag eingereicht am 22. des Monats - die Exmatrikulation erfolgt am 31. des Monats.
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