Rückwirkende Registrierung - Spanien
Eine nachträgliche Mehrwertsteuer-Registrierung ist in Spanien ohne Bedingungen möglich. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine nachträgliche Registrierung immer zu Strafen führt.
Die Strafen hängen von verspäteten Mehrwertsteuererklärungen ab und variieren je nach:
- Dem geschuldeten Mehrwertsteuerbetrag
- Ob die Erklärungen freiwillig oder auf Aufforderung der Steuerbehörden eingereicht werden
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