Rückwirkende Registrierung - Spanien
Eine rückwirkende Registrierung in Spanien ist ohne jegliche Bedingungen möglich.
Eine rückwirkende Registrierung führt immer zu Strafen:
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1 % der geschuldeten Mehrwertsteuer für jeden Monat der Verspätung bei vierteljährlichen Meldungen
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10EU für jede Transaktion, die in jeder vierteljährlichen EG-Meldung enthalten ist. Ein Mindestbetrag von 112,50EU
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Festbetrag von 90 EU für jede fehlende jährliche MwSt-Erklärung.
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