Rückwirkende Registrierung - Frankreich
Eine nachträgliche Registrierung in Frankreich ist möglich, wenn das Unternehmen die erforderlichen Nachweise erbringt.
Dieser Nachweis muss belegen, dass das Unternehmen ab dem gewünschten rückwirkenden Datum tätig war. Sie müssen unterstützende Dokumente wie Rechnungen, Verträge oder andere relevante Nachweise vorlegen, die die wirtschaftliche Tätigkeit ab dem angegebenen Datum bestätigen.
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