Rückwirkende Registrierung - Italien
In Italien gibt es einen Stichtag, den 15. Mai. Je nachdem, ob Sie sich vor oder nach diesem Datum registrieren, ändern sich die Bedingungen.
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Vor dem 15. Mai des gewünschten Registrierungsjahres:
Eine nachträgliche Registrierung ab dem 1. Januar des Vorjahres ist möglich.Beispiel:
Ein Kunde beantragt eine nachträgliche Registrierung ab dem 01.01.2020. Der Antrag wird am 01.03.2021 bei hellotax eingereicht. Eine nachträgliche Registrierung kann noch verarbeitet werden, da die jährliche Mehrwertsteuererklärung für 2020 eingereicht werden kann. -
Nach dem 15. Mai des gewünschten Registrierungsjahres:
Eine nachträgliche Registrierung ist nicht mehr möglich.Beispiel:
Ein Kunde beantragt eine nachträgliche Registrierung ab dem 01.01.2020. Der Antrag wird am 01.08.2021 bei hellotax eingereicht. Da die Frist für die jährliche Mehrwertsteuererklärung für 2020 bereits abgelaufen ist, kann die nachträgliche Registrierung nicht mehr bearbeitet werden.In diesem Fall kann hellotax nur eine nachträgliche Registrierung ab dem 01.01.2021 statt ab 01.01.2020 anbieten.
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