Rückwirkende Registrierung - Österreich
Eine nachträgliche Registrierung mit einem Datum in der Vergangenheit ist in Österreich nicht möglich.
Die USt-Registrierung erfolgt immer zum Datum der Einreichung der Dokumente.
Nach der Registrierung ist es jedoch möglich, nachträgliche USt.-Erklärungen einzureichen.
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