De-Registrierung (Abmeldung der Umsatzsteuernummer)
Eine Abmeldung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist erforderlich, wenn:
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Du lagerst und/oder verkaufst nicht mehr in einem Land
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Du hast dich in deinem Heimatland oder in einem Land deiner Wahl für nicht-EU-Kunden für den One Stop Shop registriert
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Du schließt dein Geschäft
Wichtige Informationen:
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Wenn Du nicht abgemeldet wirst, bist Du verpflichtet, weiterhin Mehrwertsteuererklärungen bei den Steuerbehörden einzureichen, auch wenn es sich dabei um Null-Meldungen handelt. Erst nach einer bestätigten Abmeldung kannst Du die Einreichung von MwSt-Erklärungen einstellen.
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Das Abmeldeverfahren und die Dauer der Abmeldung sind von Land zu Land unterschiedlich. Informationen über die erforderlichen Dokumente und das Verfahren erhältst Du von deinem Account Manager.
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Bitte beachte, dass die Abmeldung einer Umsatzsteuernummer eine zusätzliche Dienstleistung ist und 500 EU pro Land kostet. Wenn Du diesen Service buchen möchtest, wende dich bitte ebenfalls an deinen Account Manager.
Hier findest Du einen Überblick über die verschiedenen Länder und die Dauer des Abmeldeverfahrens.
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