Rückwirkende Meldungen
Wenn Du bereits Waren verkauft hast, bevor Du in einem Land umsatzsteuerlich registriert wurdest, muss eine rückwirkende Registrierung vorgenommen werden. Je nach Land gibt es unterschiedliche Bedingungen und Regeln. Bitte lese hier mehr dazu.
Wenn eine rückwirkende Registrierung bearbeitet werden kann, musst Du bei den Steuerbehörden rückwirkende Meldungen einreichen. Nachstehend findest Du eine Liste der Länder mit den jeweiligen Anforderungen.
Bitte beachte, dass bei verspäteter Einreichung und/oder Zahlung Strafen drohen. Lese hier mehr darüber.

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