Schwellenwerte für den Verkauf in der EU
Für ansässige Unternehmen in den EU-Mitgliedstaaten gibt es unterschiedliche Mehrwertsteuer-/Umsatzgrenzen, auch bekannt als Mehrwertsteuer-Registrierungsgrenzen. Dies ist der Gesamtwert der grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe, den Sie tätigen können, bevor Sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren müssen. Diese Regel gilt nur für Länder, in denen Sie keine Waren lagern.
Vor dem 1. Juli 2021 (Vor-OSS):
Vor der Einführung des One-Stop-Shop (OSS) am 1. Juli 2021 gab es unterschiedliche Mehrwertsteuer-Umsatzgrenzen in jedem europäischen Land. Die EU-Umsatzgrenzen lauteten:
- 100.000 € für Deutschland, die Niederlande, Luxemburg und das Vereinigte Königreich (oder 70.000 £ für das Vereinigte Königreich)
- 35.000 € für alle anderen EU-Länder
Seit dem 1. Juli 2021 (Nach-OSS):
Seit der Einführung des OSS am 1. Juli 2021 wurde die Regel durch eine neue EU-weite Schwelle von 10.000 € für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe ersetzt.
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