Schwellenwerte für den Verkauf in der EU
Für Unternehmen in den EU-Mitgliedstaaten gibt es unterschiedliche Schwellenwerte für die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer. Dies wird auch als Schwellenwert für die MwSt-Registrierung bezeichnet. Dies ist der Gesamtwert der grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe, die man tätigen kann, bevor man sich umsatzsteuerlich registrieren lassen muss. Dies gilt nur für Länder, in denen nicht gelagert wird.
Bevor der One Stop Shop am 1. Juli 2021 eingeführt wurde, gab es in allen europäischen Ländern unterschiedliche Schwellenwerte. Die EU-Umsatzschwellen vor der Einführung von OSS waren:
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100.000 EU für Deutschland, die Niederlande, Luxemburg und das Vereinigte Königreich (70.000 GBP)
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35.000 EU für alle anderen EU-Länder
Ab dem 1. Juli 2021 wird diese Regel durch einen neuen EU-weiten Schwellenwert von 10.000 EU ersetzt.
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