OSS – EU Home client
Änderungen ab dem 1. Juli 2021
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Die alten Lieferschwellen für den Fernabsatz werden abgeschafft. Nur für EU-Unternehmen mit einem Lagerort gilt weiterhin ein Schwellenwert für den Fernabsatz von 10.000 Euro.
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Dies bedeutet, dass Du Dich bei der Registrierung bei OSS ab dem 1. Juli 2021 nicht für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Ländern registrieren musst, in die Du versendest, in denen Du jedoch nicht lagerst.
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Wenn Du Waren in mehreren EU-Ländern lagerst, musst Du Dich dennoch für jedes Land, in dem die Lagerung stattfindet, für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer registrieren.
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Inlandsverkäufe werden NICHT über OSS gemeldet (Ausnahme: Fiktion nach § 3a Abs. 3a Satz 1 UStG). Diese werden weiterhin separat über eine Standard-Mehrwertsteuererklärung an alle anwendbaren Länder gemeldet.
zB:. Das italienische Lager versendet das Produkt an eine italienische Endverbraucheradresse = Inland B2C
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Importe, Einkäufe und B2B-Verkäufe (Business to Business) sind NICHT in der neuen OSS-Einreichung enthalten und müssen über die Standardmethode für die Rückgabe von Mehrwertsteuern gemeldet werden.
*In unserem Video findest Du einige hilfreiche Beispiele dafür, wie OSS- und Standard-Mehrwertsteuerberichte auf Einzel- und Mehrfach Lagersituationen angewendet werden:
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