OSS – NON EU Home client
Änderungen ab dem 1. Juli 2021
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Die Schwellenwerte für den Fernabsatz gelten nicht mehr für einzelne Länder, sondern für Europa gibt es einen Schwellenwert für den Fernabsatz von 10.000 Euro.
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Nicht-EU-Heimatunternehmen ohne Geschäftsbasis in Europa (Lager- oder Marktplatzvermittler wie Amazon oder EBay), die direkt von außerhalb der EU an Endkunden innerhalb der EU verkaufen (EU-Lieferung), werden weiterhin als Export in die EU eingestuft. Endkunden, die diese Bestellungen erhalten, werden Zölle und Steuern auf ihre Einkäufe berechnet.
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Wenn Du Waren in mehreren EU-Ländern lagerst, musst Du Dich dennoch für jedes Land, in dem die Lagerung stattfindet, für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer registrieren.
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Inlandsverkäufe werden NICHT über OSS gemeldet. Diese werden weiterhin separat über eine Standard-Mehrwertsteuererklärung an alle anwendbaren Länder gemeldet.
zB:.Das italienische Lager versendet das Produkt an eine italienische Endverbraucheradresse = Inland B2C
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Importe, Einkäufe und Business-to-Business-Verkäufe sind NICHT in der neuen OSS-Anmeldung enthalten und müssen über die Standardmethode für die Rückgabe von Mehrwertsteuern gemeldet werden
*In unserem Video findest Du einige hilfreiche Beispiele dafür, wie OSS- und Standard-Mehrwertsteuerberichte auf Einzel- und Mehrfach Lagersituationen angewendet werden:
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