OSS - One Stop Shop
Wie ist die aktuelle Situation?
Derzeit ist der Mini One Stop Shop (MOSS) ein elektronisches System, mit dem Diensteanbieter, die Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronische Dienste (TBE) für Verbraucher in der EU anbieten, in allen EU-Mitgliedstaaten in einem einzigen Mitgliedstaat die fällige Mehrwertsteuer erklären und zahlen können.
Was ändert sich?
Ab dem 1. Juli 2021 wird das MOSS-System auf alle B2C-Dienstleistungen (Business-to-Consumer) ausgedehnt, die in EU-Mitgliedstaaten stattfinden, in denen der Lieferant nicht ansässig ist (Lagerung von Waren).
Dieser neue One-Stop-Shop (OSS) gilt auch für alle Fernverkäufe von Waren innerhalb der EU und für bestimmte inländische Warenlieferungen, die unter bestimmten Bedingungen durch elektronische Schnittstellen erleichtert werden. Darüber hinaus wird ein weiteres neues System für die Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer auf Fernverkäufe von Waren mit geringem Wert eingeführt, die von außerhalb der EU importiert werden, das als Import One Stop Shop (IOSS) bezeichnet wird.
Was ist der Vorteil des OSS?
Du musst Dich nicht in Ländern registrieren, in denen Du keine Waren lagerst.
Welche neuen Verpflichtungen werden durch das OSS eingeführt?
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Du musst Dich in einem Mitgliedstaat (Heimatland der EU) für die OSS-Mehrwertsteuer registrieren lassen.
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Abgabe der Mehrwertsteuer für den B2C-Verkauf zwischen Ländern (wenn Du aus einem Land versendest und in ein anderes lieferst) in Deiner Mehrwertsteuer-OSS-Erklärung
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Zahlung der Mehrwertsteuer für OSS-Rücksendungen in einem Mitgliedstaat (Heimatland der EU)
*Weitere Informationen darüber, wie sich OSS auf Dein Unternehmen auswirkt, findest Du in unserem OSS-Video unten und in unseren anderen verwandten Artikeln
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